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ZUSAMMENSCHLUSS ZU WALD KOMMUNAL +

Der Wald in den Gemeinden Auw, Sins, Abtwil und Oberrüti bildet das Forstrevier Oberfreiamt und wird durch Wald kommunal + betreut. Die Aufgaben des Revierförsters sind im Waldgesetz und der Verordnung geregelt.

 

Auszug kantonales Waldgesetz:

 Die zuständigen Revierförster haben folgende Aufgaben zu erfüllen:

  • Erteilen von Holzschlagbewilligungen für kleinflächiges Waldeigentum

  • Aufsicht über die Erhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Waldes, der Wildtiere und der Pflanzen

  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Erstellung kantonaler Statistiken

  • Mitwirkung bei der Festlegung waldbaulicher und jagdlicher Massnahmen zur Verhütung von Waldschäden

  • Mitwirkung beim Vollzug forstrechtlicher Bewilligungen und Anordnungen

  • Beratung und Unterstützung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, namentlich bezüglich der forstlichen Planung und der Vorbereitungvon Beitragsgesuchen

Auf der untenstehenden Karte sehen Sie die eingezeichneten Waldflächen des Forstreviers in grün:

Haben Sie Fragen zum Wald? Der Revierförster steht Ihnen gerne zur Verfügung.  Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Forstrevier Oberfreiamt

FORSTREVIER

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