ZUSAMMENSCHLUSS ZU WALD KOMMUNAL +
Der Wald in den Gemeinden Auw, Sins, Abtwil und Oberrüti bildet das Forstrevier Oberfreiamt und wird durch Wald kommunal + betreut. Die Aufgaben des Revierförsters sind im Waldgesetz und der Verordnung geregelt.
Auszug kantonales Waldgesetz:
Die zuständigen Revierförster haben folgende Aufgaben zu erfüllen:
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Erteilen von Holzschlagbewilligungen für kleinflächiges Waldeigentum
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Aufsicht über die Erhaltung der Bestimmungen zum Schutz des Waldes, der Wildtiere und der Pflanzen
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Mitwirkung bei der Erarbeitung von Planungsgrundlagen und der Erstellung kantonaler Statistiken
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Mitwirkung bei der Festlegung waldbaulicher und jagdlicher Massnahmen zur Verhütung von Waldschäden
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Mitwirkung beim Vollzug forstrechtlicher Bewilligungen und Anordnungen
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Beratung und Unterstützung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, namentlich bezüglich der forstlichen Planung und der Vorbereitungvon Beitragsgesuchen
Auf der untenstehenden Karte sehen Sie die eingezeichneten Waldflächen des Forstreviers in grün:
Haben Sie Fragen zum Wald? Der Revierförster steht Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier.