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WIR KÜMMERN UNS UM IHREN WALD.

700 Hektaren Wald bilden das Forstrevier Oberfreiamt. Die Hälfte davon gehört Privatpersonen, den Rest teilen sich die Ortsbürgergemeinden Auw, Abtwil und Oberrüti sowie verschiedene Gerechtigkeiten in Sins. Alle WaldbesitzerInnen werden vom Revierförster beraten und unterstützt. Beratung für  Holzernte und Vermarktung sowie Pflege und Anpflanzung sind kostenlos. Diese Dienstleistungen werden durch den Kanton Aargau und die Einwohnergemeinden finanziert.

Wer in seinem Wald Bäume fällen will braucht eine sogenannte Schlagbewilligung. Diese wird durch den Revierförster im Rahmen der Anzeichnung erteilt.

Waldarbeiten sind in einem hohen Masse gefährlich und sollten nur von ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Wir unterstützen Sie dabei.

UNSER ANGEBOT

SO UNTERSTÜTZEN WIR SIE.

Im Wald wächst Holz! Pro Jahr und Hektare sind das ca. 14 m3. Damit dieses Holz in der richtigen Qualität und unter wirtschaftlichen Bedingungen produziert werden kann, braucht es vorausschauende Pflege und schonende Nutzung.

Beratung Mehrjahresplanung

Anlässlich einer Waldbegehung werden die Massnahmen für den gesamten Waldbesitz für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Auf einem Plan werden die Eingriffe festgehalten und in einem Bericht beschrieben. Die Arbeit wird in Absprache durch die Waldbesitzer selbständig ausgeführt oder an einen Forstunternehmer vergeben. 

Waldpflege

Waldpflege ist eine Investition in die Zukunft. Ziel ist es, mit minimalem Aufwand zum richtigen Zeitpunkt die Baumartenzusammensetzung und die Qualität des zukünftigen Waldes zu lenken. Die Waldpflege wird durch den Kanton Aargau finanziell unterstützt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Holzerntearbeiten

Die Ausführung von Holzschlägen können wir kostengünstig und bodenschonend übernehmen. Ein Angebot ab Stock mit Holzvermarktung oder die Ausführung in Regie ist möglich.

Bewirtschaftungsvereinbarung

 

Mit einer Bewirtschaftungs-vereinbarung beauftragen Sie uns mit einem Vollservice für Ihren Wald. Die Vereinbarung regelt die Nutzung und Pflege des Waldes sowie die Entschädigung für einen Zeitraum von 5-10 Jahre. Als Grundlage für diese Vereinbarung dient die Mehrjahresplanung.

FRAGEN?

WIR SIND FÜR SIE DA.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Ein ausgefülltes Formular hilft uns dabei, Ihre Anfrage so effizient wie möglich zu beantwortet. Dieses können Sie hier herunterladen.

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